Überbau

Das Wort Überbau steht für:

  • Überbau (Nachbarrecht) – im deutschen Nachbarrecht ein über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragendes Gebäude
  • Basis und Überbau – ein von Karl Marx geprägtes Begriffspaar der Philosophie
  • ein Bauelement von Brücken, siehe Brücke#Überbau
  • eine Anwendungsschicht oder -ebene bei Rechnerprogrammen, siehe Front-End und Back-End

Siehe auch:

  • Oberbau
  • Überbauung
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