Büroleiter

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Büroleiter ist eine nicht gesetzlich geschützte Berufs- beziehungsweise Funktionsbezeichnung. Dem Büroleiter obliegt die meist administrative Führung einer Büroeinheit mit mehreren Mitarbeitern. Dabei ist er verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs.

Die Bezeichnung Büroleiter wird genutzt:

  • in Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltbüros (veraltet als Bürovorsteher bezeichnet);
  • im politischen Bereich bei Büroleitern von Präsidenten, Kanzlern, Ministerpräsidenten, Ministern und Abgeordneten, also meistens der Chef der persönlichen Referenten;[1]
  • im wirtschaftlichen Bereich bei Büroleitern von Konzern- und Firmenvorständen, Leitern der Hauptstadtsbüros von Unternehmen und Verbänden;
  • in der Verwaltung etwa bei Büroleitern von kommunalen oder staatlichen Behörden.

Vielfach sind die Büroleiter mit erheblichen Entscheidungskompetenzen ausgestattet.

Einzelnachweise

  1. Gerd Mielke: Regierungszentralen zwischen Formalität und Informalität – Informelle Strukturen und Prozesse in Staatskanzleien. In: Martin Florack, Timo Grunden (Hrsg.): Regierungszentralen – Organisation, Steuerung und Politikformulierung zwischen Formalität und Informalität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17003-9, S. 93–106 (hier: S. 99 ff.).