Baurecht

Baurecht bezeichnet:

  • allgemein die Rechtsordnung des Bauens, siehe Bauwesen #Begriffe
  • privates Baurecht, die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten

Nationales:

  • Baurecht (Deutschland), die deutschen Rechtsnormen, die das Bauen betreffen
  • öffentliches Baurecht (Deutschland) als Teil derselben
  • in Österreich die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Landesebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Österreich)
  • öffentliches Baurecht (Österreich), regelt u. a. die Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Baurecht (Österreich), speziell ein Recht (Nießbrauch) zur Bebauung eines fremden Grundstücks
  • in der Schweiz die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Kantons- und Gemeindeebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Schweiz)
  • Baurecht (Schweiz), die Dienstbarkeit auf Errichtung und Beibehaltung eines Bauwerks auf oder unter fremder Bodenfläche

sowie:

  • Baurecht (Zeitschrift), eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum Baurecht


Baurecht ist der Familienname folgender Personen:

  • Dietmar Baurecht (* 1973), österreichischer Politiker (SPÖ)


Siehe auch:

  • Öffentliches Baurecht
  • Baugesetz, Bauordnung
  • Erbbaurecht
  • Bauvertrag
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.