Biotopschutz

Der Biotopschutz beinhaltet diverse Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft (Biozönose). Der Biotopschutz soll des Weiteren dazu beitragen, die Artendiversität auch außerhalb von Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) zu erhalten.

Folgende Charakteristiken von Biotopen sind zu beachten:

  • die kritische Biotopqualität (qualitative Mindestausstattung zum Überleben einer Art erforderlich),
  • die kritische Flächengröße (Minimalareal, unter dem die Population einer Art existieren kann),
  • die räumliche Vernetzung von Teillebensräumen bei Arten (z. B. Biotopvernetzung von getrennten Nahrungs-, Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitaten),
  • die Trennung von gleichartigen Biotoptypen (auch zusätzlich durch Überwindungsbarrieren, z. B. Straßen bzw. intensive Nutzungsformen),
  • die kollidierenden bzw. korrespondierenden Nutzungen (z. B. fischereiliche Teichnutzung),
  • die Reaktion der zu erhaltenden Lebensgemeinschaften auf die Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen.

Siehe auch

Weblinks

  • Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher: Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland zusammengestellt von Stefan Zaenker (Fulda)
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4135733-4 (lobid, OGND, AKS)