Freiwillige Gerichtsbarkeit

Freiwillige Gerichtsbarkeit steht für:

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
  • Freiwillige Gerichtsbarkeit (Schweiz)
  • Verfahren außer Streitsachen (Österreich)
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.