Freiwillige Gerichtsbarkeit
Freiwillige Gerichtsbarkeit steht für:
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Schweiz)
- Verfahren außer Streitsachen (Österreich)
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.