Gaius Rabirius

Dieser Artikel behandelt den 63 v. Chr. von Cicero verteidigten Senator, für seinen ebenfalls von Cicero verteidigten Neffen siehe Gaius Rabirius Postumus, für den Dichter siehe Rabirius (Dichter).

Gaius Rabirius war ein Senator zur Zeit der Römischen Republik, der 63 v. Chr. von Marcus Tullius Cicero in einer erhalten gebliebenen Rede (Pro Rabirio perduellionis reo) verteidigt wurde.

Rabirius war ursprünglich Ritter und hatte in Kampanien und Apulien Landgüter. Er nahm im Jahr 100 v. Chr. an der Niederschlagung des Aufstands des Lucius Appuleius Saturninus teil, bei der der Volkstribun den Tod fand. Er wurde in den Senat aufgenommen und diente unter Gnaeus Pompeius Strabo im Bundesgenossenkrieg.

Fast vierzig Jahre nach dem Tod des Saturninus wurde Titus Labienus (dessen Onkel sein Leben als Anhänger des Saturninus verloren hatte) von Gaius Iulius Caesar dazu gebracht, Rabirius wegen der Beteiligung an diesem Mord anzuklagen – Caesars Ziel dabei war eine Warnung an den Senat, sich von Volksbewegungen fernzuhalten, um die Volkssouveränität und die Unverletzlichkeit der Volkstribunen aufrechtzuerhalten. Die veraltete Anklage durch perduellio wurde wiederbelebt und der Fall vor Gaius und Lucius Iulius Caesar als speziell ernannten Bevollmächtigten verhandelt (duoviri perduellionis). Nachdem Rabirius ohne eine Beweisaufnahme auf Seiten der Anklage (inquisitio)[1] verurteilt worden war, machte der Angeklagte von seinem Appellationsrecht Gebrauch und wandte sich an das Volk. Die für derartige Verbrechen zuständige Volksversammlung comitia centuriata schickte sich an, die Entscheidung zu bestätigen, als Quintus Caecilius Metellus Celer als vorsitzender Praetor auf dem Ianiculum die Militärfahne einholte, was die Auflösung der Versammlung bedeutete: Caesar hatte sein Ziel erreicht, und das Verfahren wurde anschließend fallen gelassen.

Sein Neffe Gaius Rabirius Postumus wurde 54 v. Chr. ebenfalls von Cicero verteidigt.

Quellen

  • Cicero, Pro Rabirio perduellionis reo
  • Cassius Dio, 37, 26–38

Literatur

  • Hans Georg Gundel: Rabirius 2. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 4, Stuttgart 1972, Sp. 1328.
  • Friedrich von der Mühll: Rabirius 5. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band I A,1, Stuttgart 1914, Sp. 24 f.
  • Hugo Putsche: Ueber das genus judicii der Rede Ciceros pro C. Rabirio „perduellionis reo“ ad Quirites. Frommann, Jena 1881, (Jena, Universität, Dissertation, Digitalisat).
  • Otto Schulthess: Der Prozess des C. Rabirius vom Jahre 63 v. Chr. (= Beilage zum Programm der thurgauischen Kantonsschule. 1890/1891, ZDB-ID 1041982-2). J. Huber, Frauenfeld 1891, (Digitalisat).
  • Adolf Primmer: Die Überredungsstrategie in Ciceros Rede pro C. Rabirio. (perduellionis reo) (= Österreichische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. Sitzungsberichte. 459). Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1985, ISBN 3-7001-0736-6 (Darin genauere Rekonstruktion des Prozessablaufs).

Anmerkungen

  1. Adolf Primmer: Die Überredungsstrategie in Ciceros Rede pro C. Rabirio. (perduellionis reo) (= Österreichische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. Sitzungsberichte. 459). Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1985, ISBN 3-7001-0736-6, S. 11.
Normdaten (Person): GND: 118597485 (lobid, OGND, AKS) | VIAF: 312627790 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Rabirius, Gaius
KURZBESCHREIBUNG römischer Senator
GEBURTSDATUM 2. Jahrhundert v. Chr.
STERBEDATUM 1. Jahrhundert v. Chr.