Gerichtsvollzieher

Dieser Artikel gilt dem Beruf des Gerichtsvollziehers. Für den polnischen Spielfilm siehe: Der Gerichtsvollzieher.

Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor[1]; in der Schweiz: Betreibungsbeamter[2]) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.[3] In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.

Situation in unterschiedlichen Staaten

  • Gerichtsvollzieher (Deutschland)
  • Gerichtsvollzieher (Österreich)
  • Betreibungsamt (Schweiz)
  • Gerichtsvollzieher (Litauen)
  • Gerechtsdeurwaarder, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien und den Niederlanden
  • Huissier de Justice, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien, Frankreich und Luxemburg

Weblinks

Wiktionary: Gerichtsvollzieher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Gerichtsvollzieher im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Belege

  1. Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015. 
  2. Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015. 
  3. Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4020360-8 (lobid, OGND, AKS)