Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

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Die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) mit Sitz in Koblenz ist eine Organisation auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zwischen den Rhein-Anliegerstaaten Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und der Europäischen Union mit folgenden Zielen:

  • nachhaltige Entwicklung des Ökosystems Rhein
  • Sicherung der Nutzung von Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung
  • Verbesserung der Sedimentqualität für die schadlose Abfuhr von Baggergut
  • ganzheitliche Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse
  • Entlastung der Nordsee

Die IKSR wurde am 1. Juli 1950 gegründet. Mitglieder sind Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz sowie seit 1976 die EG-Kommission. Aufgabe ist es, die Verschmutzung des Rheins zu erforschen, Gewässerschutzmaßnahmen zu empfehlen und Mess- und Analysemethoden zu vereinheitlichen und Messdaten auszutauschen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Die Konvention von Bern vom 29. April 1963[1]
  • Vereinbarung über die Internationale Kommission zu Schutze des Rheines gegen Verunreinigung (Unterzeichnungsprotokoll 1. Mai 1965, Bundesgesetzblatt 6. September 1965)
  • Chloridübereinkommen von 1976 (5. Juli 1985)[2]
  • Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen chemische Verunreinigung vom 3. Dezember 1976 (1. Februar 1979)[3]
  • Internationales Warnsystem Rhein von 1982
  • Aktionsprogramm Rhein von 1986 im Anschluss an dem Brand beim Chemiekonzern Sandoz bei Basel am 1. November 1986. Erst nach diesem Ereignis gaben die Umweltminister der beteiligten Staaten der IKSR ausdrückliche Umweltschutzziele und beschlossen als erste Maßnahme die Einleitung von 40 besonders schädlichen Umweltgiften in den Rhein massiv zu reduzieren.
  • Übereinkommen zum Schutz des Rheins vom 12. April 1999[4][5]

In den folgenden Jahren wurde die IKSR zum Vorbild für ähnliche Organisationen an anderen europäischen Flüssen, wie der Elbe (IKSE), der Maas (Übereinkommen zum Schutz der Maas) und der Schelde. Seit der Verabschiedung des Übereinkommens über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung im Jahre 1960 arbeitet die IKSR auch mit der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) zusammen.[6]

Weblinks

  • Offizielle Website

Fußnoten

  1. BGBl. 1965 II S. 1432
  2. BGBl. 1978 II S. 1053
  3. http://www.iksr.org/fileadmin/user_upload/Dokumente_de/Kommuniques/1976_Uebereinkommen_gegen_chem._Verunreinigung_d.pdf
  4. Übereinkommen zum Schutz des Rheins
  5. BGBl. 2001 II S. 849
  6. Geschäftsordnung der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (PDF; abgerufen am 5. Dezember 2015)