Parteiendemokratie

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Dieser Artikel ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.
Belege fehlen. Dieser Artikel wurde zunächst ohne Literatur geschrieben, die Literaturangabe kam erst später nachträglich hinzu.

Als Parteiendemokratie bezeichnet man ein demokratisches System, in dem die politischen Parteien die entscheidende Rolle bei politischen Entscheidungen innehaben. Der Begriff kann sowohl wertneutral sein als auch eine Kritik an einer zu starken Rolle der Parteien ausdrücken (ähnlich wie Mediendemokratie eine zu starke Rolle der Medien kritisieren kann).

Rolle der Parteien

Die Parteien spielen in den meisten westlichen repräsentativen Demokratien eine „herausragende“ Rolle, da, so ihre historisch bedingte Stellung, „vor allem sie für die Rekrutierung von Personal für die Politik verantwortlich sind“. Kritisch betrachtet, haben sie dazu eine „Monopolstellung“ mit vielen Privilegien (siehe auch: Parteienprivileg). Zu den Schattenseiten der Parteiendemokratie, verstärkt noch durch ihre Aspekte sogenannter Konkurrenzdemokratie, gehören auch die Spaltung der politischen Repräsentanz in zwei „Gegner“ (wie in USA, UK u. a.) oder aber ihre sogenannte „Zersplitterung“ (Belgien u. a.).

Dem gegenüber stehen Demokratien, in denen die Parteien weniger bis keine Privilegien haben und als Partner unter Gleichen dazu beitragen, mit allen anderen „die gemeinsamen Dinge gemeinsam zu gestalten“.[1] Solche Systeme beschreiben die, sich überschneidenden, Modelle sogenannten deliberativen, direkten, Konsens-, Konkordanz-, partizipativen, Proporz- oder Referendumsdemokratien, (etc.).

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wirken die Parteien gemäß Art. 21 des Grundgesetzes bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Alle Parteien sind zur innerparteilichen Demokratie verpflichtet. Sie besitzen de facto das Monopol für die Aufstellung der nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Abgeordneten im Bund und den Ländern. So hat etwa ein Kandidat, der sowohl für ein Direktmandat als auch auf einer Landesliste einer Partei kandidiert, gegenüber einem parteilosen Kandidaten, der nur mit der Erststimme gewählt werden kann, gleich zwei Chancen, gewählt zu werden.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas von Gehlen: Parteiendemokratien. Zur Legitimation der EU-Mitgliedstaaten durch politische Parteien. De Gruyter Oldenbourg, Berlin/Boston 2017, ISBN 978-3-11-056412-9.

Weblinks

  • Bundeszentrale für politische Bildung: Heft Parteiendemokratie
  • Andreas von Gehlen: Europäische Parteiendemokratie?, Publikation über die Möglichkeiten europäischer Parteien zur Minderung des Legitimationsdefizits der EU, ausführliche Analyse der nationalstaatlichen Parteiendemokratien in den ehemals 15 EU-Mitgliedstaaten

Einzelnachweise

  1. Direkte Demokratie, die Mitgestalterin, oder aber – Wie auch Deutschland Demokratie missversteht, Vladimir Rott, 15. August 2015, auf seinem Blog
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!