Prüfungsordnung

Dieser Artikel behandelt die Prüfungsordnung an Hochschulen, für die Prüfungsordnung für anerkannte Ausbildungsberufe siehe Prüfungsordnung (Berufsbildungsgesetz).
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest. Sie ist rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden. Auf Basis jeder Prüfungsordnung gibt es jeweils eine Studienordnung, die den Aufbau des Studiums beschreibt, das zum erfolgreichen Ablegen der entsprechenden Prüfungen befähigen soll.

Prüfungsordnungen regeln

  • die Studiumsziele,
  • den Studiumsablauf,
  • den zu verleihenden akademischen Grad,
  • die Zugangsvoraussetzungen,
  • die Regelstudienzeit,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
  • den Prüfungsablauf,
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
  • die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
  • die Prüfungsformen und
  • Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.

Die Verwaltung der für die Prüfung relevanten Nachweise wird vom dafür zuständigen Prüfungsamt vorgenommen.

Siehe auch:

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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4176096-7 (lobid, OGND, AKS)