Schwarz-rote Koalition

Schwarz-Rot und Rot-Schwarz sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Schwarz-Rot (Begriffsklärung) aufgeführt.

Unter einer schwarz-roten oder rot-schwarzen Koalition (kurz Schwarz-Rot oder Rot-Schwarz; auch christlich-soziale Koalition und in vielen Fällen auch „Große Koalition“ genannt) versteht man eine Koalition zwischen einer konservativen und/oder christdemokratischen Partei (Parteifarbe schwarz) und einer sozialistische oder sozialdemokratische Partei (Parteifarbe rot). Die Partei mit erstgenannter Farbe befindet sich jeweils in Führungsrolle (meist aufgrund einer Stimmen- oder Mandatsmehrheit).

Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland wird eine Koalition aus der Union (CDU/CSU) und der SPD als schwarz-rote Koalition bezeichnet.

Schwarz-rote Koalitionen auf Bundesebene

  • Kabinett Kiesinger (1966–1969)
  • Kabinett Merkel I (2005–2009)
  • Kabinett Merkel III (2013–2017)
  • Kabinett Merkel IV (2018–2021)

Schwarz-rote Koalitionen auf Länderebene

Baden

  • Kabinett Wohleb I (1947–1948)

Baden-Württemberg

  • Kabinett Filbinger I (1966–1968)
  • Kabinett Filbinger II (1968–1972)
  • Kabinett Teufel II (1992–1996)

Bayern

Berlin

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Württemberg-Hohenzollern

  • Kabinett Müller (1949–1952)

Rot-schwarze Koalitionen auf Länderebene

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Österreich

In Österreich wird eine Koalition aus der konservativen ÖVP und der sozialdemokratischen SPÖ als schwarz-rote Koalition bezeichnet. Diese Regierungskoalition gehört zu den am häufigsten gebildeten Regierungen auf Bundesebene.

Schwarz-rote Koalitionen auf Bundesebene

Rot-schwarze Koalitionen auf Bundesebene