Sejmmarschall

Sejmmarschall
Marszałek Sejmu
Amtierend
Szymon Hołownia
seit dem 13. November 2023
Anrede Eure Exzellenz
Vorsitzender von Sejm
Stellvertreter Stellvertretender Sejmmarschall
Stellvertreter von Präsident
Ernennung durch Sejm
Schaffung des Amtes 31. Oktober 1548
Erster Amtsinhaber Jan Sierakowski
Website [1]

Sejmmarschall (poln. Marszałek Sejmu) ist das höchste Amt im Sejm, neben dem Senat eine Kammer des polnischen Parlaments. Der Sejmmarschall leitet als Parlamentspräsident die Arbeit des Sejm und wacht über ihren würdigen sowie rechtmäßigen Ablauf. Er wird am Anfang einer Legislaturperiode gewählt und muss selbst Abgeordneter sein. Der Sejmmarschall übernimmt im Fall der Verhinderung des Präsidenten oder dessen Ablebens das Amt als geschäftsführender Präsident, im letzteren Fall bis zu den vorgeschriebenen Neuwahlen[1]. Dieser verfassungsrechtlichen Sonderstellung folgend, nimmt der Sejmmarschall in der Präzedenz die zweite Stelle hinter dem Präsidenten ein.

Pflichten

Der Seymmarschall repräsentiert den Sejm, beruft Sitzungen des Sejms ein und leitet die Sitzungen des Sejms, der Nationalversammlung und aller gemeinsamen Sitzungen von Sejm und Senat. Er überwacht den Ablauf und die Termine der Arbeit des Sejms und seiner Organe, und führt die Geschäfte des Präsidiums des Sejms und leitet dessen Sitzungen.

Daneben

  • beruft er den Konwent Seniorów (Ältestenrat) ein und leitet dessen Sitzungen,
  • gibt er den Initiativen zur Gesetzgebung und Beschlussfassung, den Anträgen staatlicher Organe und den Petitionen, die an den Sejm gerichtet sind, nach Einholung der Meinung des Präsidiums des Sejms, eine Richtung,
  • regelt er Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Beziehungen des Sejms zu den Parlamenten anderer Länder,
  • sorgt fer ür Ruhe und Ordnung auf dem gesamten Gebiet des Sejms und erlässt entsprechende Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, einschließlich der möglichen Verwendung der Straż Marszałkowska,
  • verleiht er durch Anordnung dem Statut der Kancelaria Sejmu Gültigkeit,
  • stellt er den Haushaltsentwurf der Kancelaria Sejmu auf,
  • bestimmt er den Termin für die Präsidentschaftswahlen.

Er vertritt den Präsidenten der Republik Polen zeitweise bis zur Amtsübernahme durch den Präsidenten im Falle von:

  • Nichtübernahme des Amtes durch den neu gewählten Präsidenten aufgrund der Weigerung, den Amtseid abzulegen, oder der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl,
  • vorübergehender Unfähigkeit des Präsidenten, das Amt auszuüben (aufgrund der Mitteilung des Staatsoberhaupts oder der Entscheidung des Verfassungsgerichts),
  • Anklage des Präsidenten vor dem Staatsgerichtshof,
  • Ende der Amtszeit des Präsidenten vor Ablauf der Amtszeit – verursacht durch:
    • den Tod des Präsidenten,
    • den Rücktritt des Präsidenten,
    • die Amtsenthebung des Präsidenten durch das Urteil des Staatsgerichtshofs,
    • die Feststellung der dauerhaften Amtsunfähigkeit des Präsidenten zur Ausübung des Amtes aufgrund seines Gesundheitszustands durch 2/3 der gesetzlichen Mitglieder der Nationalversammlung.

Der Sejmmarschall übernimmt vorübergehend die Aufgaben des Präsidenten der Republik Polen, bis ein neuer Präsident gewählt ist (falls er nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu übernehmen, gehen sie auf den Marschall des Senats über).

Der Sejmmarschall

  • gibt zusammen mit dem Marschall des Senats eine Meinung zur Verkürzung der Amtszeit des Parlaments durch den Präsidenten ab,
  • hat das Recht, beim Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines normativen Aktes und die Klärung einer Zuständigkeitsfrage zu beantragen,
  • gibt eine Stellungnahme zu dem Gesetz ab, das der Präsident der Republik Polen zu unterzeichnen beabsichtigt, unter Umgehung der Bestimmungen, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig befunden wurden,
  • hat beim Vorantreiben von Gesetzesinitiativen das Recht, eine Vorabkontrolle ihrer Rechtmäßigkeit vorzunehmen,
  • entscheidet über die Senkung der Diäten oder Bezüge eines Abgeordneten,
  • hat das ausschließliche Recht, die Abberufung des Rzecznik Praw Obywatelskich (Beauftragter für Bürgerrechte) zu beantragen (im Falle seines Rücktritts, in anderen Fällen steht dieses Recht auch einer Gruppe von mindestens 35 Abgeordneten zu),
  • stellt die Kandidatur für den Präsidenten der Najwyższej Izby Kontroli auf,
  • beruft in Absprache mit den entsprechenden Organen der Exekutive:
  • verkündet einheitliche Texte von Gesetzen.

Sejmmarschall und Stellvertreter der X. Legislaturperiode

Sejmmarschall:

Stellvertreter:

Sejmmarschall und Stellvertreter der IX. Legislaturperiode

Sejmmarschall:

Stellvertreter:

Sejmmarschall und Stellvertreter der VIII. Legislaturperiode

Sejmmarschall:

Stellvertreter:

Sejmmarschall und Stellvertreter der VII. Legislaturperiode

Sejmmarschall:

  • Ewa Kopacz (Platforma Obywatelska) (damit erstmals eine Frau), bis zum 22. September 2014
  • Radosław Sikorski (Platforma Obywatelska), 24. September 2014 bis zum 23. Juni 2015
  • Małgorzata Kidawa-Błońska (Platforma Obywatelska), ab dem 25. Juni 2015

Stellvertreter:

Sejmmarschall und Stellvertreter der VI. Legislaturperiode

Sejmmarschall:

vorheriger Sejmmarschall:

  • Bronisław Komorowski (Platforma Obywatelska) (am 8. Juli 2010 wegen der Wahl zum Staatspräsidenten zurückgetreten)

Stellvertreter:

vorherige Stellvertreter:

Einzelnachweise

  1. Vgl. Art. 131 Abs. 1 und 2 der Verfassung der Republik Polen i. d. V. vom 2. April 1997

Weblinks

  • Regulamin Sejmu (Geschäftsordnung des Sejm), in der die Rechte und Aufgaben des Sejmmarschalls festgelegt werden
  • Übersicht zum amtierenden Marschall und seinen Stellvertretern (Seite des Sejm auf Polnisch)
Sejmmarschälle der Republik Polen und Volksrepublik Polen (1947–1989)

Władysław Kowalski | Jan Dembowski | Czesław Wycech | Dyzma Gałaj | Stanisław Gucwa | Roman Malinowski | Mikołaj Kozakiewicz