Staatsakt

Staatsakt steht für

  • eine rechtswirksame Handlung eines Staatsorgans, siehe Hoheitsakt.
  • eine feierliche Veranstaltung, die aus besonderen Anlässen vom Staat vorgenommen wird, siehe Staatsakt (Veranstaltung)
  • ein Berliner Musiklabel, siehe Staatsakt (Label)
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