Staatsrecht

Staatsrecht bezeichnet:

  • allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell:
    • Staatsrecht (Deutschland)
    • Staatsrecht (Schweiz)


Siehe auch:

  • Verfassungsrecht
  • Allgemeine Staatslehre
  • Staatsorganisationsrecht
  • Public law
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