Stander

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Stander (Begriffsklärung) aufgeführt.

Als Stander bezeichnet man üblicherweise dreieckige,[1][2] außerhalb des Marine- und Schifffahrtswesens aber auch anders (häufig quadratisch) geformte Flaggen zur Kennzeichnung von Funktionen, Befehlsstellen oder Amtspersonen bzw. deren Fahrzeugen oder Standorten, oder zur Signalübermittlung. Ursprung sind die mittelalterlichen Standarten, die Truppenführern und Herrschern zur Kennzeichnung ihrer Anwesenheit vorangetragen wurden. Stander finden unter anderem Verwendung als

  • Club- oder Vereinsstander von Yachtclubs bzw. Segelvereinen
  • Hilfsstander im Internationalen Flaggenalphabet
  • Rangflaggen militärischer Befehlshaber (Kommandoflagge) oder Kennzeichen militärischer Einrichtungen
  • Stander militärischer Verbände, z. B. Kommandozeichen der Bundeswehr
  • Windrichtungsanzeiger (Verklicker) an der Mastspitze bei Segelfahrzeugen

Siehe auch

  • Standarte: Hoheitsabzeichen, beispielsweise an Fahrzeugen
  • Wimpel: im zivilen Bereich meist kleine, dreieckige Fähnchen zur Zierde und als Symbol für Sportvereine, im militärischen Gebrauch auch ähnliche Bedeutung wie Stander (aber nicht synonym)
  • Pennon: der Lanzenschmuck des einfachen Ritters

Weblinks

Commons: Stander – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Amtliche Mitteilungen DSV – Clubstander von Segelvereinen, die kürzlich die Aufnahme in den DSV beantragt haben.

Einzelnachweise

  1. Buchstabe „S“ „Stander“ im Lexikon der Deutschen Marine
  2. Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbands (DSV) (Memento vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) siehe § 1 Abs. II Nr. 5 der Aufnahme- und Beitragsordnung