Unabhängige

Dieser Artikel befasst sich mit Unabhängigen im Parlamentarismus. Zu Radsportlern siehe Unabhängige im Radsport, zur deutschen Kleinpartei Unabhängige für bürgernahe Demokratie.
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Als Unabhängige werden Abgeordnete eines Parlaments bezeichnet, die keiner politischen Partei angehören oder ohne Unterstützung einer Parlamentspartei gewählt wurden.

Unabhängige Kandidaten und Parlamentarier haben besondere Bedeutung in Ländern, wo keine Parteien zugelassen sind oder wo von Regierungsseite Druck auf die Kandidatenlisten ausgeübt wird. Vereinzelt sind Unabhängige auch eine Folge von Parteiaustritten oder eines Parteiausschlusses.

In manchen Fällen bilden unabhängige Kandidaten eine Wahlgemeinschaft oder eine sonstige Politische Vereinigung, um ihre Wahlchancen zu erhöhen.

Siehe auch