Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

Zeichen 274.1-20: Beginn einer Tempo-20-Zone

Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist in Deutschland – in Anlehnung an die Festlegungen der Tempo-30-Zone – laut § 45 Abs. 1d der StVO eine Tempozone mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h. Er wird in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ empfohlen und findet überwiegend als Tempo-20-Zone Anwendung.[1] Durch die straßenverkehrsrechtliche Zugehörigkeit zur Tempo-30-Zone gelten deren rechtliche Rahmenbedingungen und Richtlinien sowie Gestaltungsmöglichkeiten. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich wurde zum 1. Januar 1990 mit der Veröffentlichung der „Zehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ eingeführt (BGBl. 1989 I S. 1976).

Anwendung und Nutzen

Als Bindeglied zwischen Tempo-30-Zone und Verkehrsberuhigtem Bereich ist der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich insbesondere dazu geeignet, zum Teil denkmalgeschützte Innenstadtbereiche hinsichtlich des Verkehrs flächig zu beruhigen.

Durch die geringen Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger, zumal sich meist zugleich eine Minderung des motorisierten Durchgangsverkehrs ergibt. Dies ist besonders in den oftmals schmalen Straßen von Innenstädten relevant sowie wenn gastronomische Aufstellflächen vorhanden sind. Speziell bei historischem Straßenpflaster kann von einer Lärmentlastung der Anwohner ausgegangen werden. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Als Netzelement für den Radverkehr ist sie auch für das Fahrradfahren geeignet.

Von dem geringeren Verkehrsaufkommen profitiert auch der Denkmalschutz, indem durch Verringerung des Schwerverkehrs weniger Erschütterungen auftreten. Die meist empfindliche Bausubstanz wird gleichzeitig weniger Schadstoffen aus Verbrennungsmotoren ausgesetzt.

Weil bei der flächigen Einrichtung einer Tempozone nur im Zonenübergang beschildert werden muss, kann der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zu einer Reduzierung der Beschilderung in den Ortskernen beitragen.

Beispiele

  • Eine asphaltierte, von zwei Autos befahrbare Straße in einem Wohnviertel mit sehr schmalem Gehweg rechts (etwa 1 Meter breit), beginnend mit einer leichten Kurve und einem dort aufgestellten Verkehrszeichen mit quadratischem weißen Schild oben, eine 20 in einem dickeren roten Kreis mit dem Wort „Zone“ darunter. Halteverbotsschild daneben, dahinter geparkte Autos quer zur Fahrbahn hinter Pfosten auf einer dünn begrünten Fläche (vermutlich Rasengittersteine) mit einer Betonkante mit aufgemalten Nummern vor den Autos. Links ist kein Gehweg, eine Hecke direkt neben dem Bordstein wirkt hier im Februar trist unter den Bäumen, ein anderes Bild zeigt, dass die Hecke im Frühjahr auch grün und hellgrün blühen kann. Weiter rechts hinter Bäumen ein hohes Gebäude.
    Berlin-Tempelhof: 20er-Zone im Werner-Löbermann-Weg
  • Bahnhofsvorplatz in Marburg mit weißer langgestreckte 20 als Nummer aufgemalt auf dem asphaltierten Straßenbelag. Haupteingang am Abend zur Weihnachtszeit mit beleuchtetem Weihnachtsbaum (27. Dezember 2016). Der mit einem Bordstein abgegrenzte Bereich unmittelbar vor der Treppe zum Eingang des Marburger Hauptbahnhofs (links) ist den Fußgängern und schiebenden Radlern vorbehalten, eine Nullabsenkung im Bordstein (Bordsteinabsenkung) erleichtert auch Rollstuhlfahrern den Zugang, mit einem hellen, tastbaren Aufmerksamkeitsfeld dort am Straßenrand „sehen“ auch Blinde den Beginn der Straße; die Fläche am Busbahnhof kann neben den Stadtbussen auch von Radverkehr befahren werden, die weiter nach links anschließende Neue Kasseler Straße ist eine wichtige Veloroute. Einige Fahrräder stehen an der Hauswand geparkt hinter dem Weihnachtsbaum nahe des hell erleuchteten Eingangs, nicht jedoch direkt vor der Treppe, etwas weiter links außerhalb des Bildes gibt es noch eine überdachte Abstellanlage für Fahrräder.
    Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof Marburg als Umweltstraße. Bordsteinabsenkung als Querungshilfe.
  • Neu aussehendes, gleichmäßig verlegtes graues Kopfsteinpflaster, rechts etwas erhöht ein breiter Gehweg mit Bordstein und 20-Verkehrsschild, „Kutschen sind verboten“ darunter und ein Betonkübel mit Pflanzen, im Hintergrund Häuser mit spitzen Giebeln und teilweise verputztem Fachwerk in den Obergeschossen.
    Beginn eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der historischen Altstadt von Rothenburg ob der Tauber.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Zone 20 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, netzwerk-sharedspace.de, abgerufen am 29. Februar 2020.
Verkehrszonen

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