Witwenrente

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an den überlebenden Ehegatten einer versicherten Person.

Sie wird in Deutschland gewährt

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung, siehe Rente wegen Todes
  • nach dem Beamtenversorgungsgesetz
  • in der berufsständischen Versorgung
  • in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • im Recht der sozialen Entschädigung, siehe Bundesversorgungsgesetz

Für Österreich siehe

  • Witwenpension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

Für die Schweiz siehe

  • Hinterlassenenrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung