Zulassung

Als Zulassung bezeichnet man allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.

Zulassung allgemein

  • siehe Zulassung (Verwaltungsrecht).

Zulassung von Personen

  • die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe Approbationsordnung und Zulassung von Rechtsanwälten in Deutschland
  • die Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufs siehe Approbation (Heilberufe)
  • die Zulassung als Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut oder Vertragszahnarzt, siehe Zulassungsausschuss
  • die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
  • die Zulassung zum Studium im Allgemeinen, siehe Immatrikulation
  • die Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
  • die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen, siehe Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
  • Spielerlaubnis (Sport), die Erlaubnis für Lizenzspieler im Profisport
  • Spielerlaubnis (DDR), Zulassung als Unterhaltungskünstler in der ehemaligen DDR

Zulassung von Produkten

  • die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten
  • die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
  • die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
  • die Zulassung von signaltechnisch sicherer Eisenbahnhardware und -software, siehe Eisenbahn-Bundesamt
  • die Zulassung eines definierten Gerätes oder Produktes für den Markt, die Bauartzulassung
  • die Erlaubnis, ein Arzneimittel auf den Markt zu bringen, die Arzneimittelzulassung
  • die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
  • die Zulassung nach Europäischer Technischer Standardzulassung (European Technical Standard Order, ETSO) für Bau- und Ausrüstungsteile von zivilen Luftfahrzeugen
  • Börse: siehe Börsennotierung, Börsenzulassungs-Verordnung
  • gewisses Saatgut benötigt eine Zulassung des Bundessortenamts, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Siehe hierzu Allgemeines zum Sortenschutz in Deutschland im Artikel Linda (Kartoffel)

Rechtswesen

  • die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision, siehe Zulassung (Rechtsmittel)

Siehe auch

Wiktionary: Zulassung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4127410-6 (lobid, OGND, AKS)