Direktion

Direktion (von lateinisch directio „Richtung“) steht für:

  • eine Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer kraft des Direktionsrechts,
  • die Geschäftsleitung eines Unternehmens (siehe unter Manager)
  • der Direktor einer Schule (siehe unter Schulleitung)
  • in Deutschland eine bestimmte Behörde (zumeist Mittelbehörde und häufig Bundesbehörde), z. B. Eichdirektion, Oberfinanzdirektion, Polizeidirektion, die deutschen Bundespolizeidirektionen usw. (beispielhaft aufgezählte aufgelöste Behörden bzw. veraltete Bezeichnungen: Oberpostdirektion, Reichsbahndirektion, Bundesbahndirektion, Grenzschutzdirektion)
  • in der EU-Kommission eine Abteilung Direktion (Europäische Union)
  • in Österreich auch eine Behörde oder ein Amt, z. B. die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, eine Landespolizeidirektion oder deren Vorgänger (Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen)
  • in vielen Kantonen der Schweiz die Ministerien; siehe die jeweiligen Kantonsartikel
  • in der Astrologie eine Methode für die Ereigniszeit-Berechnung im Horoskop, siehe Direktion (Astrologie)
  • in der Musik bei Werken für Ensembles ohne einen Dirigenten die Notenstimme des führenden Instruments (meist Violine oder Klavier), in welcher die wichtigsten musikalischen Abläufe durch Stichnoten angedeutet sind


Siehe auch:

Wiktionary: Direktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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