Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.[1]

In der Neuzeit steht der Begriff

  • vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz),
  • in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen).

Wichtige Beispiele

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Edikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gaius, Institutiones Gai, 1.5 (decreto vel edicto vel epistula).
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4013556-1 (lobid, OGND, AKS)