Hæstiréttur

Hæstiréttur im Jahr 2018

Der Hæstiréttur ist das oberste Gericht Islands mit Sitz in Reykjavík.

Sitz des Gerichts ist seit 1996 an der Adresse Lindargata 2 in Reykjavík. Das Gericht wurde 1920 im Zuge der Unabhängigkeit von Dänemark errichtet und trat an die Stelle des Højesteret in Kopenhagen.

Der Hæstiréttur gehört neben den Bezirksgerichten und dem Appellationsgericht Landsréttur[1] zur seit 2018 dreistufig ausgebildeten isländischen Judikative. Daneben kann für die Ahndung von Amtsverletzungen amtierender oder abgelöster isländischer Regierungsmitglieder der Sondergerichtshof Landsdómur einberufen werden.

Siehe auch

Weblinks

  • Webpräsenz (isländisch)

Einzelnachweise

  1. Um Landsrétt. Landsréttur, abgerufen am 4. Dezember 2022 (isländisch).