Niedriglohn-Job

Niedriglohn-Job bezeichnet:

  • ganz allgemein eine Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt unter Tarifniveau oder Existenzminimum liegt, siehe Niedriglohn
  • speziell eine Beschäftigungsverhältnis mit einer Entlohnung zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro, siehe Midijob
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