Quintupelvertrag

Als Quintupelvertrag, Quintupel-Tractat oder Fünf-Mächte-Übereinkommen wird eine Vereinbarung europäischer Mächte bezeichnet, die in London am 20. Dezember 1841 unterzeichnet wurde und sich mit Aspekten des Sklavenhandels befasste. Auch Preußen war der Regelung beigetreten.

Dieser von Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland, nicht aber von Frankreich ratifizierte Vertrag statuierte ein wechselseitiges Anhalt- und Durchsuchungsrecht gegenüber den unter den Flaggen der kontrahierenden Staaten fahrenden Schiffe zum Zweck der Unterdrückung des Sklavenhandels und eine Beschlagnahme von Sklavenschiffen in einem bestimmten Meeresgebiet um Afrika herum. An Stelle Preußens trat am 29. März 1879 das Deutsche Reich in jenen Vertrag ein. Der Reichstag erteilte am 19. Mai 1879 hierzu die Genehmigung.
Der vollständige Name des Vertrags ist Treaty of London of 20 December 1841 for the Suppression of the African Slave Trade, auf deutsch: Vertrag von London vom 20. Dezember 1841 zur Unterdrückung des afrikanischen Sklavenhandels[1].

Literatur

  • Olof Berg: Nordamerikas Stellung zum Quintupel-Tractat vom 20. December 1841. Eine Beleuchtung der Sklaven- und Handelsverhältnisse der Vereinigten Staaten als Versuch eines Commentars zur Note des Generals Caß d. d. Paris 13. Febr. 1842. Nach amtlichen Daten von Olof Berg, schwedisch-norwegischem Consul. Königsberg 1842: Gräfe und Unzer.
  • Olof Berg: Sklaverei, Seeherrschaft und die Preussische Staatszeitung. Ein Nachtrag zu meiner Schrift „Nordamerikas Stellung zum Quintupel-Traktat vom 20. December 1841“. Königsberg 1843.
  • Karl von Gareis: Das heutige Völkerrecht und der Menschenhandel, eine völkerrechtliche Abhandlung zugleich Ausgebe des deutschen Textes der Verträge vom 20. Dezember 1841 und 29. März 1879. Berlin 1879: Heymann.

Weblinks

Wikisource: Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien, betreffend das Eintreten des Deutschen Reichs an Stelle Preußens in den Vertrag vom 20. Dezember 1841 wegen Unterdrückung des Handels mit afrikanischen Negern. Vom 29. März 1879 – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. In: Provinzial-Gesetzsammlung des Königreichs Böhmen, Band 25, 1844, S. 196. [1]

Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888 bis 1890.

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